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"Teuer, meist überflüssig - und trotzdem gekauft" - Angst von Kerngesunden vor Cholesterin versus mündiger Verbraucher

Artikel 0758 Auch wenn ab dem 1. Juli 2007 die so genannte EU-Health-Claims-Verordnung den Herstellern von Lebensmitteln vorschreibt, nur mit wissenschaftlich belegten Ergebnissen zu werben, ist ein anderes finanzielles und vielleicht sogar gesundheitliches Problem des freien aber intransparenten Angebots "gesunder Lebensmittel" und ihres "Für-alle-Fälle-Konsums" durch Menschen, die kerngesund sind, noch nicht vom Tisch.

Dass es derartigen Fehlkonsum gar nicht selten gibt, zeigt eine jetzt veröffentlichte Studie des "Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV)" und des "Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)" über das Angebot und den Verzehr von Lebensmitteln, die mit Pflanzensterinen angereichert sind. Diese Lebensmittel sollen dazu beitragen, erhöhte Cholesterinspiegel zu senken. Das derzeitige Angebot im Handel umfasst Margarine, aber auch Milchprodukte, Käse und Brot. In Deutschland startete diese Art "gesunder" Lebensmittel im Jahre 2000 mit der Margarine "becel pro-activ". Die Europäische Kommission hat den Zusatz von Pflanzensterinen nun auch für Fruchtgetränke auf Milchbasis, Sojagetränke, Gewürze und Salatsoßen zugelassen. Der Zusatz der Pflanzensterine muss auf der Packung gekennzeichnet sein. Der Gehalt an Sterinen ist begrenzt, damit die tägliche Aufnahme aus solchen Produkten drei Gramm nicht überschreitet und mögliche unerwünschte gesundheitliche Wirkungen ausgeschlossen sind. Weil Pflanzensterine die Aufnahme von Vitaminen einschränken können, wird auf den Packungen empfohlen, entsprechend mehr Obst und Gemüse zu essen. Kinder unter fünf Jahren, Schwangere und Stillende sollten die angereicherten Lebensmittel trotzdem nicht essen. Wer schon Cholesterin senkende Medikamente einnimmt, sollte den Verzehr mit dem Arzt abstimmen.

Ob die Hinweise auf den Packungen von den Verbrauchern wahrgenommen und befolgt werden und ob die mit Pflanzensterinen angereicherten Lebensmittel ihre eigentliche Zielgruppe - Personen mit erhöhten Cholesterinwerten - erreichen, haben BfR und vzbv gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der Länder durch eine vermutlich nicht repräsentative aber dennoch aussagekräftige schriftliche Befragung von 1.002 Verbrauchern in 33 Lebensmittelgeschäften, die alle zu den Käufern von mit Pflanzensterinen angereicherten Lebensmitteln gehören, untersuchen lassen. Die Befragung wurde vom Institut für Markt und Gesellschaft (imug) Ende 2006 durchgeführt.

Die wichtigsten Ergebnisse lauten:

• Fast die Hälfte der Käufer (46 %) von Lebensmitteln mit Pflanzensterinen hat sich ohne spezielle Kaufempfehlung und 9 % haben sich durch Hinweise von Verwandten bzw. Bekannten für den Kauf der Produkte entschieden. Auf ärztliches Anraten haben 13 % der Käufer zu den Produkten gegriffen und 2 % folgten dem Rat von Apothekern oder Ernährungsberatern. Auf die Produktwerbung in den Medien haben 24 % und auf aktive Präsentation in Geschäften hat 1 % der Käufer reagiert.
• Die Befragten haben sich zu 80 % für den Verzehr der Produkte entschieden und zu 20 % verzehren sie die Produkte innerhalb familiärer und partnerschaftlicher Verhältnisse einfach mit. Ihr Verzehrsgrund ist zu 55 % ein erhöhter Cholesterinspiegel, dessen sie sich zu 48 % sicher sind. RUnd die Hälfte der befragten Käufer verzehrt damit ohne Grund regelmäßig Lebensmittel, die ihre Blutwerte beeinflussen. Zu 25 % hat er andere Verzehrsgründe, die überwiegend gesundheitlicher Art, jedoch nicht objektiviert sind.
• Die Befragten, die sich bewusst für den Verzehr entschieden haben, haben dies zu 21 % mit dem Arzt besprochen, obwohl das auf den Packungen ausdrücklich jedem angeraten wird. Sie riskieren damit unerwünschte gesundheitliche Wirkungen.
• Sie können zu 0,5 % alle zusätzlichen Gebrauchshinweise korrekt wiedergeben und zu 1 % die drei wichtigsten. Zu 27 % ist ihnen bekannt, dass diese Lebensmittel nicht von allen Menschen gegessen werden sollten und zu 21 %, dass bei den Produkten auf die Verzehrmengen zu achten ist. Außerdem wissen sie zu 8 %, dass die Pflanzensterine den Lebensmitteln zugesetzt wurden, kennen zu 4 % den empfohlenen Maximalverzehr von Pflanzensterinen und wissen zu 4 %, dass auch die Aufnahme von Carotinoiden und fettlöslichen Vitaminen durch den Verzehr der Produkte reduziert wird.
• Sie sind zu 83 % regelmäßige Verzehrer, die mindestens ein Produkt täglich verwendet und neigen zu 11 % zum täglichen Verzehr mehrerer Produkte. Ihr Potenzial zur Überschreitung der empfohlenen Höchstmenge an Pflanzensterinen durch Mehrfachverzehr liegt zurzeit um 2,3 %.

Die von den Auftraggebern der Studie geforderte bessere und eindeutige Kennzeichnung solcher Lebensmittel (klare und eindeutige Pflichtkennzeichnung von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz als für die Zielgruppe "für Menschen mit nachweislich erhöhtem Cholesterinspiegel" geeignet), erscheint im Lichte anderer im Bericht zitierten Forschungsergebnisse nicht unbedingt erfolgversprechend:
• Zwar geben 52 % bis 54 % der Verbraucher an, fast immer oder häufig das Zutatenverzeichnis, die Nährwertangaben oder die Angaben über Zusatzstoffe auf Lebensmitteln zu beachten.
• In der Dissertationsschrift "Qualitätswahrnehmung bei Lebensmitteln - Das Verbraucherbild in Rechtssprechung und Wissenschaft" von A. Engelage aus dem Jahr 2002 wird auch berichtet, dass 65 % der Verbraucher nach eigenen Angaben die gesetzlichen Kennzeichnungselemente von Lebensmitteln häufig nutzen.
• Sie arbeitete aber heraus, dass einzelne Kennzeichnungselemente unterschiedlich gewichtet und am häufigsten Informationen zur Haltbarkeit abgefragt werden. Zutatenverzeichnisse sowie Nährwertangaben werden zwar von zwei Dritteln der Verbraucher für nützlich gehalten, ihr bewusstes Lesen wird aber vor allem gesundheitsbewussten Verbrauchern zugeschrieben.
• Diese Informationen werden jedoch von den Verbrauchern nur zum Teil richtig verstanden und nur zu 20-30 % als besonders wichtige Informationen eingestuft.

Dabei bleibt die noch grundlegendere Frage unangesprochen, ob wirklich jeder Cholesterinspiegel so hoch ist, dass er etwa zur Verhinderung von Herz-Kreislauferkrankungen durch Medikamente und/oder "gesunde" und meist auch etwas teurere Lebensmittel gesenkt werden muss. Gegen die Behandlungsnotwendigkeit eines nicht geringen Teil des erhöhten Cholesterinspiegels gibt es nämlich seit längerem eine Reihe epidemiologischer Einwände.

Eine "Gemeinsame Presseerklärung des VZBV und des BfR" erhalten Sie hier.

Hier können Sie den 63-seitigen Projektbericht "Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz in der Wahrnehmung der Verbraucher. Projektbericht über ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen und des BfR", herausgegeben von Birgit Niemann, Christine Sommerfeld, Angelika Hembeck und Christa Bergmann erhalten.

Bernard Braun, 28.6.2007