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GKV
Beitragssatz, Finanzierung, GKV-PKV


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Trotz Aufschwung: Auch 2010 stagniert die Bruttolohnquote als eine Basis der GKV-Einnahmen auf dem erreichten niedrigen Niveau (5.12.10)
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Bei einem Drittel der Beschäftigten passt der Job nicht zum Abschluss - Mismatches, unbezahlte Überstunden und GKV-Finanzen

Artikel 2683 Viele der ständig heiß diskutierten sozialpolitischen Projekte sind nachträgliche Flickversuche unerwünschter Folgen jahrzehntelang zu geringer Einkommen - ganz aktuell gilt dies für die Grundrente. Dies gilt auch, wenn es um die (Über-)Lebensfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht. Wie schon mehrfach in diesem Forum dargestellt, entstehen Finanzierungs- und damit auch Leistungsprobleme der GKV also gar nicht oder lediglich sekundär durch die Über-Inanspruchnahme von Leistungen oder eine "Kostenexplosion", sondern von zu geringen Einnahmen auf der Basis von zu niedrigen beitragspflichtigen Bruttoeinkommen.

Auf eine besondere Variante der Verringerung der insgesamt verbeitragbaren Einkommen weist jetzt eine Studie über das relativ häufige Mismatch zwischen Qualifikations- und Anspruchsniveau des Arbeitsplatzes hin. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer "Tätigkeiten aus(üben), die nicht ihrer formalen Qualifikation entsprechen. Wenn beispielsweise eine Hochschulabsolventin eine Stelle hat, die keinen akademischen Abschluss erfordert, so ist sie für ihren Arbeitsplatz formal überqualifiziert. Geht der Absolvent einer beruflichen Ausbildung einer Beschäftigung nach, die normalerweise von Akademikern ausgeübt wird, so ist er formal unterqualifiziert." Geht man davon aus, dass formale Qualifikation und Art der Tätigkeit bei rund zwei Drittel der Beschäftigten zueinander passen dürfte dies auch zu einem angemessenen Einkommen führen. Bei den rund 20% der unterqualifiziert Beschäftigten und den 15% der überqualifiziert Beschäftigten dürfte dies nicht der Fall sein oder entspricht das Gesamteinkommen beider Beschäftigtengruppen nicht dem aufgrund ihrer formalen Qualifikation "eigentlich" angemessenen Einkommensniveau. Die unterqualifizierten Beschäftigten dürften in der Regel mit Hinweis auf das Fehlen formaler qualifikatorischer Voraussetzungen für ihre Arbeit ein geringeres Einkommen erhalten, als wenn formal höher qualifizierte Personen an ihrer Stelle beschäftigt wären. Und überqualifizierte Beschäftigten dürften unter Hinweis auf die Art ihrer Tätigkeit ein geringeres Einkommen erhalten als das welches ihrer Qualifikation entspricht oder das sie erhalten würden, wenn sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben würden. In beiden Konstellationen sind die Arbeitgeber dieser Beschäftigten die Gewinner, ohne dass bewiesen ist, dass sie das Mismatching gezielt herbeiführen.

Da der Einkommenssprung von einer unterbezahlten Tätigkeit in eine dem formal höheren Qualifikationsniveau entsprechende Tätigkeit in der Regel größer ist als die Einkommensverringerung, die eintritt, wenn ein formal unterqualifizierter Beschäftigter eine Tätigkeit ausübt für die er auch formal qualifiziert ist, ist bei einem inhaltlich korrekten Matchen von Qualifikation und Tätigkeit das Gesamteinkommen der 35% dieser Beschäftigtengruppen angehörigen Personen höher und damit auch die Einnahmen durch Beiträge.

Unabhängig davon führt aber eine qualifikationsgerechte Beschäftigung schließlich zu einer höheren Zufriedenheit und in deren Folge fällt auch die Produktivität oder die Gesundheit dieser Beschäftigten besser aus als bei dem existierenden Mismatching. Selbst wenn eine Korrektur dieser Fehlbeschäftigungen keinen direkten Einkommens- und Beitragseffekt hätte, wirkt sie sich für Sozialversicherungsträger also insgesamt positiv aus.
Die beschriebenen Zusammenhänge verdienen aber in jedem Fall weiterer Untersuchungen.

Die Basis liefert der Aufsatz Berufliche Qualifikationsmismatches bei Beschäftigten von Pierre-André Gericke und Alfons Schmid, der in den WSI-Mitteilungen Ausgabe 6/2019: 451-458 erschienen ist. Leider ist nur eine magere Kurzzusammenfassung kostenlos erhältlich.

Man braucht aktuell nicht lange suchen, um weitere Beispiele für einkommens- und damit auch beitragsmindernde Praktiken zu Lasten von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträger zu finden. So meldete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am 3.12.2019 in der Pressemitteilung Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten in Deutschland, dass es im 3. Quartal 2019 223,2 Millionen unbezahlte Überstunden gab. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr ergäbe dies zwischen 900 Millionen und 1 Milliarde Stunden unbezahlter und damit beitragsloser Arbeit, obwohl in diesen Stunden produktive Arbeit geleistet wird und mit den geschaffenen Gütern oder Dienstleistungen Gewinne erzielt werden. Hinzu kommen noch etwas mehr bezahlte Überstunden.

Wer glaubt, es handle sich um ein vorübergehendes Phänomen findet dafür keinen Beleg. Laut der jüngsten IAB-Auswertung bewegte sich die Anzahl der unbezahlten Überstunden seit dem ersten Quartal 2017 - und wahrscheinlich auch davor - in jedem Quartal immer mehr oder weniger deutlich über der 200 Millionen-Marke.

Bernard Braun, 12.12.19