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Selbstverwaltung der Unfall- und Krankenversicherung und betrieblicher Gesundheitsschutz in den frühen 1990er Jahren

Artikel 1251 Seit dem Gesundheitsreformgesetz von 1989 sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung neben den schon immer dafür zuständigen Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer kurzen Unterbrechung bis zur Gegenwart auch Akteure des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Den u.a. im § 20 SGB V gesetzlich vorgegebenen Rahmen auszufüllen und Handlungsmöglichkeiten in spezifische Handlungswirklichkeiten umzusetzen fällt in die Verantwortung der Selbstverwaltungen der jeweiligen Träger. Die Entscheidungsorganen der Sozialversicherung "bestimmen mit über allgemeine Standards des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, über die Definition von Problemschwerpunkten und Bedarfen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen und INstrumente und schließlich auch über die Anforderungen an die betriebliche Durchführung. Ihnen kommt so bei der permanenten Modernisierung betrieblicher Prävention eine wichtige Funktion zu."

Wie nun die Sozialversicherungsträger mit diesen Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten umgehen, war und ist völlig unzulänglich erforscht. An die Stelle empirischer Rekonstruktionen treten nicht selten Generalkritiken oder Gesundbetereien. Um so interessanter sind die wenigen Versuche, diesen Zustand der Intransparenz und des Nichtwissens zu beenden.

Für die frühen 1990er Jahre, d.h. die Vor-Wettbewerbszeit für die gesetzliche Krankenversicherung, hat dies die Dissertation Christine Fromm geleistet, die damals Mitarbeiterin in der Sozialforschungsstelle Dortmund war und mit der Arbeit an der Universität Dortmund promovierte.

Auch wenn sie in mehrfacher Hinsicht nicht mehr aktuell ist, ist sie dennoch in zweierlei Hinsicht auch für die Gegenwart hilfreich:

• sie demonstriert den Sinn und den möglichen Ertrag vergleichbarer Untersuchungen des gegenwärtigen Anteils von Selbstverwaltungsentscheidungen zum aktuellen Arbeits- und Gesundheitsschutzgeschehens und ihre methodische Machbbarkeit und
• liefert für Analysen, die sich z. B. um die zeitliche Veränderung von Strategien im Präventionsbereich kümmern, einen gesicherten Ausgangs- und Vergleichspunkt in der Vergangenheit. Oftmals sind gegenwärtige Verhältnisse erst zu verstehen und möglicherweise zu beeinflussen, wenn man weiß wie sie zustandegekommen sind.

Die nicht mehr im Buchhandel erhältliche Untersuchung "Betrieblicher Gesundheitsschutz und Soziale Selbstverwaltung. Gestaltungsaufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Selbstverwaltung im Zusammenhang mit der aktuellen Strukturreform des betrieblichen Gesundheitsschutzes" von Christine Fromm gliedert sich in die folgenden thematische Abschnitte:

"Soziale Selbstverwaltung als Institution: Funktionen und Leitbilder",
"Modernisierung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes als Handlungsanforderung für die Träger der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung",
"Aspekte der Praxis Sozialer Selbstverwaltung Mitte der neunziger Jahre" und
"Soziale Selbstverwaltung und Innovation: Exemplarische Rekonstruktion eines Entscheidungsverlaufes sowie Rückblick und Ausblick: Schlussfolgerungen für ein Leitbild sozialer Selbstverwaltung".

Die jeweils rund 50 Seiten umfassenden Buchteile sind wegen der Größe einer PDF-Gesamtdatei nur einzeln herunterladbar.

Bernard Braun, 30.5.2008