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"Berlin" oder "Siegburg": Wer entscheidet über den Katalog der Kassenleistungen?

Artikel 0504 Auch wenn in manchen hitzigen Debatten über die ambulante oder stationäre Krankenversorgung gerne und griffig gegen die Kürzungsbeschlüsse und Leistungsverweigerungen "aus Berlin" oder der "Kassenfürsten" gewettert wird: Der Ort und die Akteure, die hinter den immer öfter spektakulären und öffentlich diskutierten Beschlüssen über den Erhalt oder Nichterhalt von Leistungen als Kassenleistungen stecken, sind weniger griffig und vielfach noch unbekannt oder intransparent.

Die Einrichtung, die über die Aufnahme oder den Verbleib von medizinischen Leistungen in den Katalog der Kassenleistungen berät und auf der Basis von Expertisen eines eigens dazu gegründeten Instituts (dem "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen [IQWiG]") Richtlinien verabschiedet, die allerdings erst nach der Bestätigung (als Nichtbeanstandung) durch das Bundesministerium für Gesundheit und der Veröffentlichung Rechtskraft besitzen, ist der seit 2004 so benannte "Gemeinsame Bundesausschuss" (G-BA oder GemBa) (vorher hieß das Gremium mit ähnlichen Aufgaben bedacht aber deutlich anders zusammengesetzt und positioniert "Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen") und sitzt in Siegburg. In ihm gibt es paritätisch 3 Bänke, auf denen Vertreter der Krankenkassen, der jeweils betroffenen Leistungsanbieter (niedergelassene oder Vertragsärzte, Krankenhäuser/Deutsche Krankenhausgesellschaft) und als wesentliche Neuerung seit 1.1. 2004 Vertreter einer Reihe gesetzlich "anerkannter" Patientenorganisationen. Die Patientenvertreter haben Mitberatungsrechte aber keine Mitstimmrechte.

Nachdem die Arbeit des alten Bundesausschuss weitgehend im Dunkeln ablief, hat sich die Transparenz über die Zusammensetzung, die Arbeit und die Beschlüsse des G-BA vor allem im Internet verbessert.
So finden sich auf der Website des "Gemeinsamen Bundesausschuss" neben einer allgemeinen Beschreibung weiterführende Informationen zu

• der für die praktische Umsetzung des allgemeinen gesetzlichen Auftrags wichtigen Verfahrensordnung des G-BA,
• die Mitglieder des G-BA,
• die Patientenbeteiligung im G-BA,
• die Aufgaben, Kompetenzen, Organisation und Arbeitsweise des G-BA,
• der Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 SGB V durch einen so genannten Systemzuschlag bei der Abrechnung stationärer und ambulanter Behandlungsfälle und
• Organigramme zur Sitzverteilung und Geschäftsstelle des G-BA.

Die Arbeitsergebnisse finden sich dann nach den gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbereichen des G-BA sortiert, also in den Bereichen ärztliche Angelegenheiten, vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung, Krankenhausbehandlung und Qualitätssicherung.

Beispielsweise dokumentiert die Übersicht zu den "Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 5 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung"alle in Kraft oder auch noch nicht in Kraft getretenen Beschlüsse der Bundesausschüsse bis zurück ins Jahr 1979 als PDF-Dokumente.
Die drei zuletzt (am 19.12. 2006)beschlossenen und dokumentierten Richtlinien beschäftigen sich etwa mit der häuslichen Krankenpflege, der Krebsfrüherkennung (Zervixkarzinom) und der Psychotherapie und dabei speziell mit der Gesprächspsychotherapie. Der Fortschritt bei der Transparenz besteht in der Mitdokumentation von Anlagen zum Beschluss wie seiner Erläuterung, tragender Gründe für ihn, teilweise sehr umfangreichen Berichten des IQWiG zur Nutzenbewertung und Dokumentationen von Stellungnahmen.

Ein "Schmankerl" der G-BA-Website stellt die über das Dokumentations- und Informationssystem Qualitätssicherung (DIQ) online und frei zugänglich nutzbare Projektdokumentation (1990 - 2005) von qualitätssichernden Maßnahmen in der Medizin dar, die anhand eines standardisierten Erfassungsschemas beschrieben sind. Momentan (Ende 2006) sind ca. 420 Projektbeschreibungen erfasst.

Wenig oder gar nichts findet man aber leider auf der offiziellen Website des G-BA über die kritische Debatte um seine Entscheidungskriterien (z.B. die "Messlatte" so genannter "Goldstandard"-Evidenzstudien), seine Arbeitsweise (z.B. kritisierte das Bundesministerium eine mangelnde Professionalität und dachte/denkt über hauptamtliche Mitglieder nach), die Legitimation und Repräsentativität der "Patientenbank" und das fehlende Stimmrecht der Patientenvertreter. Einem derartig mächtigen Gremium zwischen Versicherten, seinen Krankenkassen und dem Staat stünde eine gewisse Selbstreflexivität gut an.

Bernard Braun, 20.1.2007