Home | Patienten | Gesundheitssystem | International | GKV | Prävention | Epidemiologie | Websites | Meilensteine | Impressum
Weitere Artikel aus der Rubrik
Gesundheitssystem
Gesundheitswirtschaft
Oft Weiterführung von Kliniken trotz Insolvenz und erhebliche regionale Unterschiede der Versorgungsmerkmale (27.4.18)
"If Anyone Is Going to Take Away Our Business It Should Be Us" - Warum die Tabakindustrie beim "Aufhören" mit dem Rauchen hilft! (20.2.18)
Evidenz zu den gesundheitlichen Effekten von E-Zigaretten. Mehr als den Herstellern lieb sein dürfte. (12.2.18)
Von den Grenzen der Lernfähigkeit oder "social responsibility" von Tabakkonzernen. Zulassung von iQOS in den USA und Deutschland (1.2.18)
Vertrauen und Hoffen auf die dauerhafte Wirkung von Subventionen und Selbstverpflichtung ist gut, permanente Kontrolle aber besser (13.6.17)
Weite Teile der Pharmaindustrie in der wunderbaren Gewinnwelt von Ferrari und Porsche - und manche noch weit darüber (25.7.16)
Keine "schwarze Schafe" sondern Schattenseite der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft?! Die "Fälle" Olympus und Valeant (30.3.16)
Gesundheitswirtschaft: "Health sells" aber wovor öffentliche Verbraucherschützer schützen sollten. (16.4.15)
"Wir verlassen die neidfreie Zone": GKV-Vorstandsmitglieder und Chefärzte mit Zusatzvertrag lieber weglesen (9.4.15)
Das Neueste aus dem Reich der "Gesundheits"wirtschaft: Reine Muttermilch mit einem kräftigen Schuss Kuhmilch. (6.4.15)
Was bringt Wettbewerb für die Qualität der Gesundheitsversorgung? Gemischte Ergebnisse einer britischen Übersichtsarbeit (23.3.15)
"Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute wächst so nah": Raps- statt Olivenöl oder Beispiel für die Grenzen von Studien! (4.2.15)
Soll die Flut der diagnostischen Tests staatlich reguliert werden? Eine Einführung in die Pro und Contra-Debatte in den USA (5.1.15)
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: "Open Payment" oder "Sunshine database" zwischen Licht und Schatten! (8.10.14)
Ist der "brain drain" von Ärzten aus Ländern der Dritten Welt durch Einkommensverbesserungen zu stoppen? Das Beispiel Ghana. (7.8.14)
Mythos "gesunde Ernährung ist teuer" oder "zu teuer" - Metaanalyse: Wie viel teuerer als ungesündeste ist sie wirklich? (30.12.13)
Globale Gesundheit - scheidende Bundesregierung hinterlässt bedenkliches Erbe (17.12.13)
Werbung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten ohne Wirkungsnachweis ist als irreführend verboten. Das Beispiel Kinesio-Tape. (11.12.13)
"Roland Berger"-Gutachten oder wie man mit altem säuerlichem Wein in neuen Schläuchen mit dem Fachkräftemangel Geld verdienen kann (29.10.13)
Erhöht Vitamin D die Knochendichte und senkt damit das Frakturrisiko? Nur sehr geringe Evidenz und dann nur bei einzelnen Knochen! (26.10.13)
Beschäftigungsabbau durch Privatisierung von Krankenhäusern! Bei jeder Form der Privatisierung und bei allen Beschäftigten? (15.8.13)
Ein Hauch von Sisyphos: Vitamin C verhindert Erkältungen nicht und hat bescheidene Wirkungen auf ihre Dauer und Schwere. (21.2.13)
Wo Gesundheit suggeriert wird, muss welche drin sein: Werbung für "bekömmlichen" Wein endgültig auch in Deutschland unzulässig (16.2.13)
OLG-Rechtsprechung zum Zweiten: Wer für ein 'gesundheitsförderndes' Produkt wirbt, muss dies wissenschaftlich beweisen können! (19.1.13)
"Gesundheitsmonitoring und -management aus der Hosentasche!" oder wie verlässlich sind Gesundheits-Apps? (19.1.13)
Vitamin D-Einnahme senkt Risiko der kardiovaskulären Morbidität!? Zunächst einmal Fehlanzeige und Warnung vor zu hohen Erwartungen (31.10.12)
Erneut kein signifikanter Nutzen "gekaufter Gesundheit": Magnesium bei Muskelkrämpfen von älteren Personen und Schwangeren. (29.10.12)
Was wäre, wenn kommunale Krankenhäuser Weihnachtsmärkte wären? Schluss mit ihrer Privatisierung!? (30.9.12)
"Zuerst zahlen dann behandeln": "Bedside-Schuldenmanagement" als neuester Zweig der US-Gesundheitswirtschaft (26.4.12)
Antioxidative Nahrungsergänzungsmittel von Vitamin A bis Selen: Nicht nur nutzlos, sondern zum Teil sogar lebensverkürzend (25.3.12)
WHO-Kompendium zu Gesundheitstechnologien für die 3. Welt: Eine Dauerwerbesendung der Medizintechnikindustrie (17.3.12)
Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen 2011 - Licht- und Schattenseiten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik (4.3.12)
"Wo Gesundheit drauf steht, muss auch nachweisbar Gesundheit drin sein" - Wie ein Gericht "Gesundheits"wirtschaft beim Wort nimmt (13.2.12)
Unerwartetes zur Beschäftigungs- und Berufstreue sowie Einkommensentwicklung von Krankenschwestern und Co. 1993-2008 in SLH (8.1.12)
Wie realistisch ist die Prognose von 950.000 im Jahr 2030 fehlenden ärztlichen und nichtärztlichen Fachkräften? (25.10.10)
Gesundheits-Markt-Expertise der Deutschen Bank (2.6.10)
Sind private gewinnorientierte Krankenhäuser in Deutschland wirtschaftlicher als öffentliche Krankenhäuser? Nein! (17.3.10)
Systematisches und Empirisches über die direkten und indirekten Krankheitskosten im deutschen Gesundheitssystem. (11.1.10)
"Jobmotor" Gesundheitswesen? Jein! (9.7.09)
Gesundheitswirtschaft: "Bedarfsgerecht, Jobmotor und nur hilfreich"? - Mehr Skepsis, Anbieterferne, Nutzen und Qualität! (17.6.09)
Kein nachgewiesener Nutzen, unzulänglich qualifizierte Anbieter aber bald 100 Milliarden Euro schwer: Beispiel "Medical Wellness"! (7.6.09)
Licht am Ende des langen dunklen Tunnels der Debatte über Gesundheit und Alter in Deutschland? Ein Bericht von RKI, StaBu und DZA (26.5.09)
5,5 Millionen $ von Versicherungs- und Pharmafirmen für US-Gesundheitspolitiker: Wohin fließt das Startpaket von 634 Mrd. $? (10.3.09)
Hautbräune und "schwarze Schafe": Sonnenstudio jein danke oder ein Lehrstück für die Qualität freiwilliger Zertifizierung. (10.2.09)
Diabetes als "Goldgrube". Tagestipp: Wie viele, viele Millionen ChinesInnen aus einem Euro ganz viele Euros machen können! (7.9.2008)
Beschäftigungsboom in der Gesundheitswirtschaft? Ja, aber, aber
! (5.6.2008)
Das Geschäft mit Genomanalysen für Privatpersonen blüht: Krankheitsrisiken, Ernährungsratschläge, Empfehlungen zur Partnerwahl (25.3.2008)
Alle Jahre wieder: "Jobmotor Gesundheitswesen" im neunten Jahr im "Leerlauf". (13.12.2007)
"23andMe" - Eine Google-Firma verkauft an Privatpersonen jetzt Analysen ihrer Erbanlagen (26.11.2007)
Nachhilfestunden bei Inkompetenz in Gesundheitsfragen: Ein gigantischer neuer Markt für Beratungsfirmen (9.11.2007)
Preis, gesundheitsbezogene Qualität und Komfort von Laufschuhen: Keine Spur von Zusammenhang. (15.10.2007)
Entwicklung und Stand der Privatisierungsprozesse im deutschen Krankenhauswesen - Länderbericht Deutschland 2006! (30.9.2007)
Pflegeheime private Anlagespäre: "More profit and less nursing at many homes" - Nicht nur ein Problem der USA!? (24.9.2007)
Eine immer populärere Denkformel: Fast Food + Nahrungsergänzungsmittel = gesunde Ernährung (8.7.2007)
"Teuer, meist überflüssig - und trotzdem gekauft" - Angst von Kerngesunden vor Cholesterin versus mündiger Verbraucher (28.6.2007)
Selbstzahlermarkt Gesundheitswesen: Konsumenten-Nirvana oder Käufer-Nepp? Was lehren die "self-pay markets" in den USA? (6.2.2007)
Beschäftigte im Gesundheitswesen 2005: Zwischen "Jobmotor" und "Personalmangel" (18.1.2007)
Das Geschäft mit der Krankheit (28.11.2006)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Dringend regulierungsbedürftig (31.10.2006)
"Der Markt der Gesundheit" - Neue Focus-Broschüre zur Gesundheitswirtschaft (22.12.2005)
"Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) - eine neue Goldgrube für Ärzte? (31.10.2005)
Gesundheit als Lifestyle: Marktanalysen und Hintergrunddaten des FOCUS (12.8.2005)
Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit (2.8.2005)
Seite mit den Texten aller Artikel aufrufen:
Gesundheitswirtschaft
Andere Rubriken in "Gesundheitssystem"
Gesundheitswirtschaft |
"Wo Gesundheit drauf steht, muss auch nachweisbar Gesundheit drin sein" - Wie ein Gericht "Gesundheits"wirtschaft beim Wort nimmt
Einem nicht kleinen Teil der allenthalben von ihren Anbietern aber auch von wissenschaftlichen Experten gepriesenen Expansion der Gesundheitswirtschaft könnte die werbewirksame Gesundheitsbezogenheit verloren gehen, wenn die Kernargumente eines bereits im November letzten Jahres gefällten Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main durch den als Revisionsinstanz zuständigen Bundesgerichtshof bestätigt werden und dann Schule machen werden.
In dem Verfahren ging es darum, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, konkret ging es um einen Pilzextrakt, mit der EU-weiten so genannten "Health-Claims-Verordnung (HCV)" und mit weiteren Verordnungen des Europäischen Parla-ments und des Rates (so genannte "Novel-Food-Verordnung") vereinbar sind, die verlangt, dass das Versprechen gesundheitlicher Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sein muss.
Ein Kläger betrachtete entsprechende Aussagen eines Anbieters dieses Pilzextraktes als wettbewerbswidrig und klagte auf Unterlassung.
Das Landgericht hatte dem entsprochen und für eine Reihe der Vitalpilz-Lebensmittel zahlreiche gesundheitsbezogene Werbeaussagen (z.B. "Zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs verbessert dieser Vitalpilz die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit bei Stress." oder "Vitalpilz zur Unterstützung einer gesunden Verdauung.") untersagt.
Dagegen hatte der Anbieter der Vitalpilzpräparate vor dem Oberlandesgericht weiter geklagt.
Dieses Gericht wies jetzt diese Klage ab und gab dem Kläger u.a.mit folgenden Argumenten recht:
• "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezeichnet der Begriff "gesundheits-bezogene Angabe" für die Zwecke der HCV jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht
. Darüber hinaus erfasst die HCV auch Verweise auf nichtspezifische allgemeine Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden
."
• "Die streitgegenständlichen Aussagen sind ausnahmslos gesundheitsbezogene Angaben im Sinne dieser Definition. Denn sie stellen einen Zusammenhang zwischen dem Konsum der beworbenen Produkte und der Gesundheit des Anwenders her. Das gilt auch für die Aussagen, bei denen ein ausdrücklicher Gesundheitsbezug nicht gegeben ist, so bei den Aussagen gemäß Ziffer 5 "zur Unterstützung der optimalen Leistungsfähigkeit", "
erhöht die Ausdauer und Leistungsfähigkeit" und Ziffer 10."Zur Vorbeugung gegen natürlichen Haarausfall", "Zur unterstützenden Vorbeugung gegen Wassereinlagerungen" und "Unter anderem unterstützt dieser Vitalpilz die Neubildung von gesundem kräftigem Haar". Angaben, die sich auf das allgemeine Wohlbefinden beziehen, fallen zwar nicht unter den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe. Gleichwohl ist dieser Begriff im Interesse des Schutzzwecks der HCV, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Konsum solcher Produkte zu bewahren, denen in der Werbung eine positive gesundheitliche Wirkung zugeschrieben wird, die ihnen tatsächlich nicht zukommt, weit auszulegen. Die Schwelle zur gesundheitsbezogenen Angabe soll daher bereits bei Aussagen wie "reinigt Ihren Organismus", "hält Sie jung" oder "verlangsamt den Alterungsprozess" überschritten sein (
). Auch der Bundesgerichtshof hat die Bewerbung eines Kräuterlikörs als "wohltuend" als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCV angesehen. Denn mit einer solchen Aussage werde zwar nicht erklärt, wohl aber suggeriert, zumindest jedoch mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass der Genuss des Kräuterlikörs geeignet ist, den Gesundheitszustand des Verbrauchers zu verbessern."
• "Der Senat folgt dem Landgericht auch in seiner Auffassung, dass die beanstandeten Aussagen nach Art. 10 Abs. 1 HCV verboten sind, weil die Beklagte die Richtigkeit der von ihr für ihre Produkte in Anspruch genommenen gesundheitsbezogenen Angaben entgegen Art. 5 Abs. 1 lit. a) HCV nicht anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise bewiesen hat."
• "Alle genannten Voraussetzungen müssen sich auf allgemein anerkannte wissenschaftli-che Nachweise stützen lassen und durch diese abgesichert sein (Art. 6 Abs. 1 HCV). Die Anforderungen, die an einen solchen Nachweis zu stellen sind, sind nach Auffassung des Senats grundsätzlich nicht weniger streng als die Anforderungen, die auch an den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer bilanzierten Diät gelten."
• "Der Nachweis der Richtigkeit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCV ist daher - soweit sich die wissenschaftliche Anerkennung nicht anders belegen lässt - durch Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind. Dem werden grundsätzlich nur randomisierte und placebokontrollierte Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess in die Fachwelt einbezogen sind, gerecht."
• "Dabei besteht, soweit für Lebensmittel mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben beworben wird,
die Gefahr, dass sich Verbraucher auf die Richtigkeit solcher Angaben verlassen und es deshalb nicht oder nur verspätet zur einer Behandlung der Funktionsstörung oder Krankheit kommt."
• Für die weitere Debatte über die Zulässigkeit und Haltbarkeit gesundheitsbezogener Aussagen für andere Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Dienstleistungsangebote wird aber erst die nächste Instanz, also der Bundesgerichtshof, und möglicherweise der Europäiusche Gerichtshof entscheiden: "Die Revision war zuzulassen, weil die Fragen der Auslegung des Begriffs der "gesundheitsbezogenen Angabe" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCV - insoweit ist ein Ersuchen des Bundesgerichtshofs um Vorabentscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängig (
) - und der Anforderungen, die an den Nachweis der Richtigkeit einer solchen gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne der Art. 5 und 6 HCV zu stellen sind, grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO haben. Die Beurteilung der Frage, ob in diesem Zusammenhang ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich ist, soll
dem Bundesgerichtshof vorbehalten bleiben."
Wer die weitreichenden Folgen einer Bestätigung der auch gesundheitswissenschaftlich berechtigten Argumentation des OLG Frankfurt ermessen will, braucht sich lediglich eine halbe Stunde der TV-Werbung für diverse Lebensmittel anzuschauen oder die Werbeseiten einschlägiger Illustrierten durchlesen. Wenn zahlreiche massenhaft verkauften Riegel, Cremes, Tropfen, Übungen oder "medical wellness"-Produkte künftig nur noch reine Lebensmittel oder Produkte ohne das Etikett "Gesundheit" sein dürfen, würden viele der vom "Gesundheits"versprechen angelockten Käufer andere Kaufentscheidungen treffen und vollkommen auf "ver- und gekaufte Gesundheit" verzichten.
Wer Näheres zu den Rechtsgründen des OLG-Urteils und den hier ausgelassenen juristischen Details wissen will, kann dies in dem komplett kostenlos zugänglichen Urteil des OLG Frankfurt mit dem Aktenzeichen 6 U 174/10 vom 10.11. 2011 nachlesen.
Wer hofft oder fürchtet, dass der Bundesgerichtshof dem OLG folgt, muss sich mit Geduld wappnen und einen Suchauftrag für die entsprechende Entscheidung des BGH starten.
Bernard Braun, 13.2.12