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Bundesregierung 2013: "Reformperspektiven der Selbstverwaltung" werden sorgfältig geprüft - aber hoffentlich nicht zu lange

Artikel 2280 Auf eine 39 Fragen umfassende "Kleine Anfrage" der SPD-Bundestagsfraktion zu den "Reformperspektiven der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialversicherungswahlen" aus dem August 2013 antwortete jetzt das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18. September 2013 auf gut 20 Seiten.
Fragesteller wie Beantworter beziehen sich dabei inhaltlich auf ein bereits 2008 im Auftrag des BMAS erstelltes Gutachten zur Modernisierung der Sozialwahlen und Selbstverwaltung und den Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen zur Sozialwahl 2011.

Als eine Art Leitsatz, der die Art und den Verbindlichkeitsgrad der Antworten prägt, hält es die Bundesregierung "bei einem so wertvollen Gut … auch für zwingend notwendig, Änderungswünsche oder gar Zweifel an der Form der Ausgestaltung mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und voreilige Schlussfolgerungen auszuschließen. Es muss stets im Vordergrund der Bemühungen stehen, die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, Versicherten und Arbeitgeber mit dem Gesamtinteresse der sozialen Sicherungssysteme in ein sinnvolles Gleichgewicht zu bringen."
Sie "hat diese vielfältigen und weitreichenden Vorschläge dankend zur Kenntnis genommen und prüft zurzeit die Umsetzbarkeit jedes einzelnen Vorschlags. Ziel dieser Bemühungen ist es, nach Abschluss der Überlegungen und breiter Diskussion mit allen Beteiligten, eine von Sozialpartnern und Selbstverwaltern mitgetragene und auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens fußende Reform des bisherigen Sozialwahlrechts anzustreben. Eng damit verknüpft ist die Frage, welche begleitenden Maßnahmen möglicherweise zusätzlich erforderlich wären, um die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen zukunftsfest auszugestalten. Auch dies prüft die Bundesregierung derzeit sehr intensiv und ergebnisoffen."

Bis auf einige Ausnahmen wo die Bundesregierung Reformvorschläge schon jetzt klar ablehnt (z.B. die Forderung die paritätische Besetzung der Selbstverwaltung mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern zu Gunsten der Versichertenvertreter zu verändern oder die Gesetzesformulierung zu konkretisieren, dass die Selbstverwaltung insbesondere für "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung" zuständig ist) will sie sich in absehbarer Zeit (die nächsten Sozialwahlen finden 2017 statt) weiter gründlich mit der Reform beschäftigen.

Dabei ist ihr aktive Begleitung aus den Reihen der Selbstverwalter und ihrer Verbände sowie aus den Reihen derjenigen zu wünschen, die zu Recht auf die wachsende Bedeutung bürgergesellschaftlicher Partizipation hinweisen und sie in Gestalt von Bürgerbegehren oder Sozialräten einfordern.

Die Antwort der Bundesregierung samt den Fragen der SPD-Fraktion vom 20.9.2013 ist als Bundestagsdrucksache 17/14779 erschienen und damit kostenlos erhältlich.

Bernard Braun, 27.9.13