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Wie bürgernah sind Selbstverwaltung und Sozialwahlen (noch)? - Aktuelle Ergebnisse des Gesundheitsmonitors!

Artikel 1860 "2011 finden Sozialwahlen für die Selbstverwaltungsorgane, die Verwaltungsräte, in den gesetzlichen Krankenkassen statt" - "Sagt mir nichts!" oder "Was soll das schon wieder?" Macht nichts: Mit dieser oder vergleichbaren Reaktionen befinden sie sich in bester Gesellschaft der Mehrheit der GKV-Mitglieder.
Dabei handelt es sich bei der Selbstverwaltung um eines der konstitutiven Elemente der deutschen GKV als einer weder durch Ministerialbeamte noch durch Privateigentümer und "den Markt" bestimmten Form der sozialen Absicherung gegen Erkrankungsrisiken.

Sämtliche Träger der Sozialversicherung "sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung", die ehrenamtlich "durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt" wird (§ 29 SGB IV). Und: "Die Versicherungsträger erfüllen im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung" (§ 29 SGB IV). Zu den Aufgaben gehören neben der regelmäßigen Bestimmung des hauptamtlichen Vorstands jeder Krankenkasse "alle Entscheidungen …, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind" (/§ 197 SGB V). Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden in besonderen, alle sechs Jahre stattfindenden "freien und geheimen Wahlen", die so genannten Sozialwahlen gewählt und legitimiert. Dass diese durch Absprachen zwischen den Verbänden und Vereinigungen über die Anzahl der Kandidaten legal verhindert werden können, also seit Jahrzehnten und überwiegend so genannte "Friedenswahlen" stattfinden, gehört zu den Besonderheiten der Wirklichkeit sozialer Mitbestimmung im GKV-System und erklärt auch einen Teil der eingangs offenbar gewordenen Ahnungslosigkeit.

Wie bekannt und anerkannt das Selbstverwaltungsprinzip, die Selbstverwalter, ihre Tätigkeit und die Sozialwahlen bei den Versicherten der GKV sind, wollten die Bertelsmann Stiftung und Wissenschaftler des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen im Rahmen der 17. Befragungswelle des "Gesundheitsmonitors" im Sommer 2010 von 1.520 repräsentativ ausgewählten GKV-Versicherten genauer wissen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:

• 37 Prozent der in einer GKV-Kasse versicherten Bürger war bekannt, dass es in ihrer Krankenkasse einen Verwaltungsrat gibt.
• 32 Prozent derjenigen, die überhaupt von einem Verwaltungsrat in ihrer Krankenkasse wussten, gaben an, ihnen seien schon einmal nähere Einzelheiten aus dessen Arbeit bekannt geworden. Bezieht man diesen Anteil auf alle GKV-Versicherten, hatten lediglich 12 Prozent schon einmal etwas über ihre Selbstverwaltung gehört.
• Unter allen Befragten sind unabhängig von ihrem Kenntnisstand 54 Prozent "sehr" oder "eher" für Sozialwahlen und Selbstverwaltung. Bei denen, die immerhin von der Existenz des Verwaltungsrates wissen, steigt die Zustimmungsrate schon auf 71 Prozent. Von denen schließlich, die schon einmal etwas über die Arbeit dieses Verwaltungsrates gehört haben, sprechen sich 83 Prozent dafür aus.
• Nachdem die befragten GKV-Versicherten in der Fragestellung in knapper Form über die weitverbreitete Praxis der Friedenswahlen informiert wurden, stimmten zunächst 38 Prozent aller Befragten der Position zu, die Wahlen seien generell überflüssig, weil der Verwaltungsrat nichts bewirken könne. 47 Prozent aller Befragten halten aber "Friedenswahlen" nicht für gut, weil eine Wahl ohne Wahlmöglichkeit undemokratisch sei. Nur etwas weniger, nämlich 45 Prozent der Befragten, halten die "Friedenswahlen" "für akzeptabel, weil es ja schließlich nur wenig Wahlalternativen gibt und man damit Ausgaben spart." Für die weitere Debatte ist festzuhalten: Fast zwei Drittel der GKV-Versicherten halten Sozialwahlen "irgendwie" nicht für überflüssig.
• 29 Prozent der Befragten wissen nicht mehr, ob sie an der letzten Sozialwahl im Jahr 2005 teilgenommen haben. 25 Prozent erinnern sich, dass sie gewählt, und 45 Prozent, dass sie nicht gewählt haben.
• Trotz aller Informationslücken und der eingeschränkten Beteiligungsmöglichkeiten bewerten durchweg mehr als 50 Prozent und bis hin zu 70 Prozent der GKV-Versicherten sie positiv, weil sie (68 %) in der Selbstverwaltung ein demokratisches Grundrecht sehen, weil sie (70 %) meinen, über die Selbstverwaltung bei der Verwendung ihrer Beiträge mitbestimmen zu können, und weil sie (56 %) annehmen, dass sie über die Selbstverwaltung schließlich auch Einfluss auf das Leistungsangebot nehmen können.
• 62 Prozent halten aber die realen Mitbestimmungsmöglichkeiten für zu gering, und immer noch die Hälfte der GKV-Versicherten (50 %) sehen dort "bisher" ihre Interessen nicht repräsentiert.
• 42 Prozent meinen aber schließlich doch noch, der Verwaltungsrat sei überflüssig, "weil die wichtigen Entscheidungen über die Krankenkassen an anderer Stelle fallen", 35 Prozent glauben, ihre Interessen gingen "in der Bürokratie der Krankenkasse sowieso" unter. 25 Prozent meinen, die Krankenkasse sei "als Wirtschaftsunternehmen sowieso gezwungen ihr Angebot an den Interessen der Versicherten auszurichten".
• 20 Prozent schließlich sagen, sie würden ihre Interessen gegenüber der Krankenkasse "auf anderem Wege (z. B. durch die Ankündigung oder Realisierung eines Kassenwechsels) durchsetzen".

Angesichts der komplexen faktischen organisatorischen Mängel und normativen Schwachstellen betonen die Wissenschaftler in ihrem Fazit, dass an mehreren Stellschrauben gleichzeitig gedreht werden müsse, wenn man diese traditionelle Legitimierungs- und Beteiligungsform in eine modernere zivilgesellschaftliche Gestalt transformieren wolle.

Dazu gehörte u.a.:

• Eine umfangreichere, bessere (z. B. weg von der Mitteilungs-Berichterstattung hin zu modernen Reportagen), vielfältigere (z. B. stärkere Nutzung des Internets) und vor allem kontinuierliche Transparenz über das Prinzip, die normativen Möglichkeiten und die tatsächliche Arbeit der Selbstverwaltungssräte.
• Gearbeitet werden muss auch an einer Reaktivierung der Urwahlen. Sie sollten die Regel sein, denn sie verschaffen der Selbstverwaltung nachhaltige Legitimation.
• Gleichzeitig muss der durch den sozialstrukturellen Wandel (Veränderungen der Anteile erwerbstätiger und nichterwerbstätiger Versicherter) schon lange gebotene Paradigmenwechsel von der Beitragszahler- und Arbeitsweltorientierung zu einer Betroffenenorientierung praktisch angegangen werden. Dies sorgte auch u. a. für die Schaffung von Wahlalternativen und die Repräsentanz der Interessen bisher vernachlässigter Versichertengruppen (z. B. nicht erwerbstätige Jugendliche oder Ehegatten).

In weiteren Abschnitten finden sich z.B. durchaus überraschende Angaben über die Eigenschaften, die Versicherte von Selbstverwaltern erwarten.
In einem umfangreichen Interview gibt der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Gerald Weiß Auskunft über seine Vorstellungen über Sozialwahlen und die Möglichkeit jetzt Urwahlen zu erzwingen. (Überschrift: ""Hier muss sicher der Gesetzgeber ran").

Alle zitierten und zahlreiche weitere Ergebnisse, ein kleiner Ausflug in die Ergebnisse vergleichbarer Befragungen aus den letzten 30 Jahren sowie das Interview mit Herrn Weiß finden sich in dem von den Bremer Gesundheitswissenschaftlern Bernard Braun und Gerd Marstedt verfassten Newsletter 3/2010 des "Gesundheitsmonitors" der Bertelsmann Stiftung unter der Überschrift "Wie bürgernah sind Selbstverwaltung und Sozialwahlen?", der kostenlos erhältlich ist.

Bernard Braun, 17.10.10