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Patienten
Diagnosebezogene Fallgruppen DRG


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Swiss-DRG-Probephase 2001-2008: Keine kürzeren Liegezeiten und nicht mehr Rehospitalisierungen als in Kliniken ohne Fallpauschalen

Artikel 1974 Auf der Basis der im deutschen Krankenhauswesen für die Abrechnung der Behandlung somatischer Erkrankungen seit 2010 komplett eingeführten "Diagnosis related groups (DRG)" will auch die Schweiz ab 2012 flächendeckend ein Swiss-Fallpauschalen/DRG-System einführen.
Da ein Teil der Krankenhäuser bzw. Spitäler (2008: 33 mit All-Patient (AP)-DRG-System und weitere 61% nach dem etwas modifizierten Fallpauschalensystem Modell integrierter Patientenpfade MIPP) mit rund 1 Million PatientInnen bereits in den Jahren 2001 bis 2008 mit dem Fallpauschalensystem APDRG abrechnete und die dadadurch erzielten Effekte wissenschaftlich evaluiert wurden, gibt es bereits vor der breiten Einführung ein paar Hinweise darauf wie das DRG-System unter schweizerischen Rahmenbedingungen erwünscht oder unerwünscht wirken.

Dazu sagt der vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) erstellte und am 21. Juni 2011 veröffentlichte Bericht folgendes:

• Es gibt keinen besonderen DRG-Effekt auf die Dauer der Krankenhausaufenthalte. Die Liegezeiten gingen ähnlich wie in Deutschland in allen Krankenhäusern kontinuierlich von 8,7 Tagen im Jahr 2001 auf 7,4 Tage im Jahr 2008 zurück. In APDRG-Kliniken ging die Liegezeit nicht stärker zurück als in den Häusern, die erst 2012 mit DRG anfangen.
• Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten unter dem Druck von Fallpauschalen zu früh entlassen werden und danach häufiger zur weiteren Behandlung wieder stationär aufgenommen werden müssen, ist konstant geblieben. An den 10%, die bereits ohne DRG innerhalb eines Monats rehospitalisiert wurden, hat sich mit Wirkung von DRG nichts geändert.

Der Obsan-Bericht bestätigt damit einige der auch in Deutschland gemachten Erfahrungen und mit Routinedaten der GKV empirisch für weite Teile der DRG-Einführungszeit bestätigten Trends. Dies ist zunächst eine positive Zwischenbilanz.
Ob daraus aber der Schluss gezogen werden darf, das DRG-System habe bisher in der Schweiz "nicht zu Qualitätseinbussen geführt", ist fraglich. So sind die beiden untersuchten Indikatoren nicht die einzigen oder einzig wichtigen Qualititätsindikatoren. Außerdem hat die Obsan-Untersuchung nicht untersucht, ob es nicht doch zu späteren Rehospitalisierungen nach 2 oder 6 Monaten kommt oder wie hoch und eben evtl. höher als ohne DRG z.B. der Aufwand in Geld und Patientenleiden für diverse ambulante oder pflegerische Behandlungen aussah. Eine weitere Wirkung von DRGs könnte auch eine Veränderung des beruflichen Selbstverständnisses von stationär tätigen Pflegekräfte und Ärzte in Richtung einer Priorität ökonomischen Denkens und Handelns sein, die erst mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Behandlungsqualität haben dürfte.

Dazu ob die beiden positive Effekte auch dann auftreten, wenn an sämtlichen Krankenhäusern in der Schweiz DRGs gelten, wollen die Verfasser seriöserweise keine Aussage riskieren. Und ob die gerade skizzierten etwas mittelbareren und auch nicht leicht zählbaren Effekte dann auftreten, wird die in der Schweiz mustergültig parallel zur Einführung institutionalisierte Begleitforschung systematisch erkunden müssen.

Den Obsan Bericht 49 zum Thema "Der Einfluss von APDRG auf Aufenthaltsdauer und Rehospitalisierungen
Auswirkungen von Fallpauschalen in Schweizer Spitälern zwischen 2001 und 2008"
von Marcel Widmer und France Weaver gibt es komplett kostenlos.

Bernard Braun, 7.7.11