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Patienten
Diagnosebezogene Fallgruppen DRG


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Was könnte eine DRG-Begleitforschung finden, wenn es sie gäbe? Hinweise des Projekts "Wandel in Medizin und Pflege im DRG-System"

Artikel 1183 Die mehrjährige so genannte Konvergenzphase, nach der die neuartige pauschale Form der Klassifizierung und Abrechnung des Großteils der Krankenhausleistungen, die "Diagnosis related groups (DRG)", zur vollen Wirkung gelangen soll, neigt sich dem Ende entgegen.

Damit wird die Frage, welche Wirkungen die DRG auf die Versorgungsqualität und die Beschäftigungsbedingungen im Krankenhaus haben und welcher weiterer Maßnahmen es bedarf, um unerwünschte Wirkungen zu korrigieren, ebenfalls dringlicher.
Um dies rechtzeitig auf einer empirischen Grundlage machen zu können, hatte der Gesetzgeber im § 17b Absatz 8 KHG verbindlich festgelegt, dass das "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK)", eine Gemeinschaftseinrichtung der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherungen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des DRG-Vergütungssystems, insbesondere zur Veränderung der Versorgungsstrukturen und zur Qualität der Versorgung durchführen lassen sollte. Unter anderem sollte hierüber bereits 2005 "ein Bericht" vorliegen. Dieser gesetzliche Auftrag ist in seiner gesamten Breite bis heute nicht erfüllt.

Auf die prinzipiell berechtigte Frage, ob sich eine umfassende Begleitforschung überhaupt lohnt, liefert eine in der Ausgabe des "Deutschen Ärzteblatts" vom 4. April 2008 veröffentlichte Auswahl von Erkenntnissen aus dem eigenständig vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen und dem Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) seit 2002 unter Förderung durch die Hans Böckler Stiftung, Ver.di, die Gmünder Ersatzkasse (GEK) und in Kooperation mit der Landesärztekammer Hessen durchgeführten sozialwissenschaftlichen Forschungsprojekt "Wandel in Medizin und Pflege im DRG-System (WAMP)", klare Antworten:

• Die Versorgungsstrukturen und -prozesse verfehlen in vielerlei Hinsicht die hier gerade hohen positiven Erwartungen: So stieg der Anteil von Krankenhäusern, in denen es koordinierte Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung gab, zwar in den letzten Jahren um 12 Prozentpunkte zu, bestimmten aber 2006 lediglich bei 58% der befragten Ärzte eine Rolle. In 57% der Aufnahmefälle liegt aus Sicht der Ärzte selten bis nie eine vollständige Patientenakte beim Erstkontakt vor. 2003 sagten 55% der Pflegekräfte, in ihrer Arbeitsstätte existiere ein gut funktionierendes Entlassungsmanagement mit Hausärzten und ambulanten Diensten. 2006 war dieser Anteil auf 49% gesunken.
• In zwei Befragungswellen meint gut ein Drittel der Ärzte, DRG hätten sich negativ auf die Kooperation mit der Pflege ausgewirkt. Unverändert fast drei Viertel der Ärzte berichten 2003 und 2006, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Krankenhaus sei schlecht oder sehr schlecht. Im Endeffekt hat sich die Kooperation im Krankenhaus - eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale aus Sicht der Patienten - unter den DRG-Bedingungen nicht verbessert, obwohl beschleunigte Abläufe vermehrte Kooperation erfordern, um beispielsweise Behandlungsfehler zu vermeiden.
• Pflegekräfte und Ärzte nehmen höhere Anforderungen und einen erhöhten Zeitdruck wahr und fühlen sich nicht mehr ausreichend für diese Arbeit ausgebildet. Nur 14% der Ärzte sind konstant der Meinung, sie ließen ihren Patienten nicht genügend soziale und emotionale Zuwendung zukommen.
• Bei Ärzten und Pflegekräften nehmen offene Konflikte und Spannungen zwischen professionellen Standards und Rollenkonzepten zu. So geben lediglich 16% der Ärzte, die eine Rationierung medizinisch notwendiger Leistungen normativ voll ablehnen, in einem Kontext, in dem das tatsächlich auch realisiert wird. Nur noch 50% der Pflegekräfte sagen, Patienten erhielten ausreichend Zuwendung und meinen eine würdevolle Behandlung verliere an Selbstverständlichkeit.

Die ZeS- und WZB-ForscherInnen halten nach diesem Kenntnisstand eine umfassende Begleitforschung für dringlicher denn je und halten als letztes Mittel das der Ersatzvornahme durch den Gesetzgeber für denkbar.

Die zitierten und zahlreiche weitere Teilergebnisse des erst im Laufe diesen Jahres zu Ende gehenden Projektes WAMP finden sich in dem von Bernard Braun, Petra Buhr, Sebastian Klinke, Rolf Müller und Rolf Rosenbrock verfassten Aufsatz "Die Begleitforschung zur DRG-Einführung. Außer Spesen nichts gewesen…oder ein (fast) gescheitertes Experiment der Politikfolgenforschung" im "Deutschen Ärzteblatt" (2008; 105(14): A 732-5), der als PDF-Datei kostenfrei erhältlich ist.

Bernard Braun, 6.4.2008