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Kassenwettbewerb


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Risikoselektion in der GKV: Ein noch ungelöstes Problem

Artikel 0135 Eine der Funktionsbedingungen für Kassenwettbewerb ist, dass Risikoselektion unterbunden wird. Denn Gegenstand des Kassenwettbewerbs sollen nicht bestimmte Merkmale von Versicherten sein (z.B. chronische Erkrankung, Verdiensthöhe, Alter), vielmehr sollen die Anreize zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung verstärkt werden. In einem wettbewerblichen Krankenversicherungssystem mit Risikoselektion werden die Interessen schlechter Risiken unzureichend berücksichtigt. Risikoselektion in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll zwar durch den Risikostrukturausgleich (RSA) verhindert werden. Die bislang unzureichende Funktion des RSA wird in einer neuen Studie ebenso aufgezeigt wie vielfältige empirische Beispiele für die Vorgehensweise von Kassen, um "gute und schlechte Risiken" bei der Gestaltung ihrer Versichertenstruktur zu unterscheiden. Die Versichertenmerkmale Einkommen und Morbidität werden im RSA nicht hinreichend ausgeglichen. Theoretisch bestehen für die Krankenkassen also deutliche Anreize, Risikoselektion zu betreiben.

Dass dies auch faktisch geschieht, zeigen die Autoren der Studie anhand zahlreicher Beispiele auf. Sie beschreiben vielfältige Möglichkeiten, mit denen Kassen versuchen, ihre Versichertenstruktur zu beeinflussen, z.B.: Gezielte Gestaltung des Versicherungsangebots bzw. der Zusatzversicherung, das Anbieten von weiteren Versicherungsprodukten, die nicht im Zusammenhang mit Krankheitsrisiken stehen, selektive Werbe- und Marketingstrategien, Anzahl und Lage der Geschäftsstellen sowie regionale Tätigkeit der Kassen, guter oder schlechter Service, Informieren über einen Kassenwechsel oder Warnen vor einem Wechsel, Risikoselektion im Zusammenhang mit Kassenfusionen. Beispiel für letzteres: Eine BKK in Abwicklung überließ einen Großteil ihrer Berufstätigen und freiwillig Versicherten einer anderen BKK. Teilweise geschah dies ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen. Den Rentnern der abgewickelten BKK hingegen wurde in einem Schreiben ausdrücklich empfohlen, eine Ersatzkasse zu wählen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss: "Es hat sich gezeigt, dass der Risikostrukturausgleich in Deutschland die Merkmale Morbidität und Einkommen unzureichend berücksichtigt. Damit besteht für Kassen ein deutlicher Anreiz zur Risikoselektion. Dies wird durch zahlreiche Beispiele von Selektionsmaßnahmen aus der Praxis bestätigt. Dabei zeigt sich in acht Jahren Kassenwettbewerb eine breite Palette an Selektionsformen, die vom Einfallsreichtum der Kassen zeugen. Auch vor Gesetzesübertretungen wird dabei zum Teil nicht zurückgeschreckt. Bei diesen Beispielen handelt es sich wahrscheinlich nur um die Spitze des Eisberges, es ist von zahlreichen weiteren, unaufgedeckten Maßnahmen und einer großen Grauzone auszugehen." (S. 59).

Das 64seitige Gutachten (Autoren: Karin Höppner, Stefan Greß, Heinz Rothgang, Jürgen Wasem, Bernard Braun, Martin Buitkamp) kann auf der Homepage des Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Gutachten "Grenzen und Dysfunktionalitäten des Kassenwettbewerbs in der GKV: Theorie und Empirie der Risikoselektion in Deutschland"

Gerd Marstedt, 3.10.2005