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GERAC-Akupunkturstudien zeigen: Akupunktur ist der Standardtherapie teilweise überlegen 
 Im Rahmen eines Modellvorhabens der Krankenkassen wurde mit den "German Acupuncture Trials" (GERAC) die Wirksamkeit von Akupunktur bei mehreren Indikationen systematisch überprüft. Zwei zusammenfassende Berichte über die Ergebnisse wurden jetzt im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Danach zeigt sich entweder (Gelenk- und Rückenschmerzen) eine Überlegenheit der Akupunktur gegenüber den üblichen Standardtherapien, was die Beschwerdelinderung anbetrifft oder aber (Migräne, Kopfschmerz) ein zur Standardtherapie gleichwertiger Effekt, der aber deshalb als höherwertig eingeschätzt werden muss, weil die Behandlungsdauer der Akupunktur sehr viel kürzer ist.
Im Rahmen eines Modellvorhabens der Krankenkassen wurde mit den "German Acupuncture Trials" (GERAC) die Wirksamkeit von Akupunktur bei mehreren Indikationen systematisch überprüft. Zwei zusammenfassende Berichte über die Ergebnisse wurden jetzt im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Danach zeigt sich entweder (Gelenk- und Rückenschmerzen) eine Überlegenheit der Akupunktur gegenüber den üblichen Standardtherapien, was die Beschwerdelinderung anbetrifft oder aber (Migräne, Kopfschmerz) ein zur Standardtherapie gleichwertiger Effekt, der aber deshalb als höherwertig eingeschätzt werden muss, weil die Behandlungsdauer der Akupunktur sehr viel kürzer ist.
GERAC bestand aus einer bundesweit seit 2001 durchgeführten Beobachtungsstudie bei etwa 12.600 niedergelassenen Ärzten, und aus vier "randomisierten" Studien (mit systematisch konstruierten Teilnehmer-Gruppen, die jeweils eine andere Therapie bekamen, nämlich Scheinakupunktur, Akupunktur nach den Leitlinien der Traditionellen Chinesischen Medizin und schulmedizinische Standardtherapie) bei 500 dieser niedergelassenen Ärzte. Die vier für die randomisierten Studien zugelassenen Indikationen waren Spannungskopfschmerz, Migräne, Rückenschmerzen (LWS) und Gonarthrose. Die randomisierten Studien umfassten jeweils etwa 1.000 Teilnehmer. Über die Ergebnisse hatten wir bereits berichtet (Artikel auf dieser Seite: "Akupunktur hilft. Unklar bleibt: Sind es nur Placebo-Effekte?")
Die wichtigsten Ergebnisse der GERAC-Migränestudie waren:
• Migränepatienten weisen auch sechs Monate nach Beginn einer Akupunkturbehandlung eine klinisch relevante Verringerung der Migränetage auf.
• Die medikamentöse Migräne-Prophylaxetherapie (Standardtherapie) ist einer Akupunkturbehandlung nicht überlegen.
• Zwischen Verum- und Shamakupunktur (echter und Schein-Akupunktur) konnte kein Unterschied hinsichtlich der Verringerung der Migränetage festgestellt werden.
Die Autoren der Veröffentlichung heben hervor: "Zu beachten ist, dass die medikamentöse Prophylaxetherapie über den gesamten Beobachtungszeitraum von sechs Monaten verabreicht wurde, die Akupunkturbehandlung aber meistens nur über einen Zeitraum von sechs Wochen."
Für die Studien zum Gonarthroseschmerz zeigt sich: Die in 10-15 Akupunktursitzungen durchgeführten Akupunktur-Therapien reduzieren die Beschwerdesymptomatik stärker als eine nach Leitlinien durchgeführte Standardtherapie.
Kopfzerbrechen bereitet den Wissenschaftlern nach wie vor das Ergebnis, dass auch die Scheinakupunktur zu einer deutlichen Linderung der Schmerzen führt. Während bei der "echten" sog. "Verumakupunktur" gemäß den Leitlinien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) gestochen und die Nadel manuell bis zum Eintreten eines elektrisierenden Gefühls am Akupunkturpunkt stimuliert wird ("De Qi"-Gefühl), führte man bei der "falschen" sog. "Sham"-Akupunktur eine oberflächliche Akupunktur (bis maximal 3 mm) durch, ohne Nadelstimulation und an falschen Punkten. Fazit aus diesen medizinisch bislang unerklärbaren Fakten ist, "dass unbekannte, spezifische Mechanismen vorliegen, die unabhängig von Punktauswahl, Stichtiefe und Nadelstimulation zu einer Besserung des Krankheitsbildes führen."
Die beiden zusammenfassenden Berichte sind hier im Deutschen Ärzteblatt nachzulesen:
• Akupunktur bei chronischen Kopfschmerzen (Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 3 vom 19.01.2007, Seite A-114)
• Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen (Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 3 vom 19.01.2007, Seite A-123)
Der Gemeinsame Bundesausschuss als Entscheidungsorgan, welche medizinischen Leistungen von den Kassen bezahlt werden und welche nicht, hatte Akupunktur in einem Beschluss vom April 2006 lediglich bei Gelenk- und Rückenschmerzen als Kassenleistung anerkannt. (G-BA: Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen wird Kassenleistung
Gerd Marstedt, 21.1.2007