Home | Patienten | Gesundheitssystem | International | GKV | Prävention | Epidemiologie | Websites | Meilensteine | Impressum
Weitere Artikel aus der Rubrik
Patienten
Rehabilitation, Kuren
Rehabilitation und Vorsorge für Mütter, Väter, Kinder und pflegende Angehörige - Bedarf, Wirkungen, Reformbedarf (8.7.21)
Ist die medizinische Rehabilitation chronischer Rückenschmerzen wirksamer als Urlaub? Mangels Studien ist dies im Moment offen! (17.9.14)
"Bloß keine richtig Alten oder Sprechbehinderten": Altersdiskriminierung und Selektion Schwerstkranker in Stroke-Reha-Studien (29.3.14)
Es müssen nicht immer teure High-Tech-Interventionen sein! Ein Beispiel aus der Schlaganfall-Rehabilitation. (11.7.11)
Befragung von Nutzerinnen einer Mutter-Kind-Kur: Hoher Bedarf, großer und nachhaltiger Nutzen und wie dieser erhöht werden kann! (3.6.11)
Gute Kommunikation zwischen Arzt und Patient verbessert auch in der Rehabilitation den Therapieerfolg (27.1.10)
Von der Langsamkeit der Implementation und des Wirksamwerdens evidenter Behandlungs-Leitlinien. Ein Beispiel aus "down under". (3.1.10)
Folgen schwerer Unfälle langwieriger, schwerer und vielfältiger als erwartet. Reha und ambulante Betreuung verzahnen! (9.2.2007)
2004: Jeder zehnte Bundesbürger behindert - und auch gut versorgt? (2.12.2006)
Seite mit den Texten aller Artikel aufrufen:
Rehabilitation, Kuren
Andere Rubriken in "Patienten"
Rehabilitation, Kuren |
Verhaltenssteuerung (Arzt, Patient), Zuzahlungen, Praxisgebühr |
2004: Jeder zehnte Bundesbürger behindert - und auch gut versorgt?
Zum "Internationalen Tag der behinderten Menschen" am 3. Dezember veröffentlichte das "Statistische Bundesamt" die Mikrozensus-Daten über Behinderte im Jahr 2005. Danach gab es in Deutschland 2005 8,6 Millionen Personen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, d.h. rund ein Zehntel der Einwohner Deutschlands waren in irgendeiner Weise behindert. Dieser Anteil steigt in den letzten Jahren: Seit 1999 um 6 %. Entgegen manchen Annahmen war der größte Teil der Behinderten, nämlich 6,7 Millionen, schwer behindert. Dies sind Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Behinderte unterscheiden sich beim Familienstand, beim Grad der Erwerbstätigkeit und Ort der Erwerbstätigkeit und bei vielen anderen Merkmalen von Nichtbehinderten gleichen Alters.
Für die Art und den Umfang sozialstaatlicher Leistungen und Strukturen, die der "Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" (§ 1 SGB IX) dienen, existiert seit 2001 das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) mit dem programmatischen Titel "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".
Wie es mit der Umsetzung dieses innovativen und auch für Nichtjuristen lesenswerten und für sozialpolitische Debatten über Koordination und Kooperation sowie dem Primat der Bedarfsgerechtigkeit nutzbaren Gesetzes aussieht, kann u.a. auf der Homepage des "Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen" jeweils aktuell verfolgt werden.
Anlässlich der Veröffentlichung des letzten der regelmäßigen "Behindertenberichte" der Bundesregierung, dem Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen und der Entwicklung ihrer Teilhabe 2004, gab es erhebliche Divergenzen zwischen gesetzlichen Vorgaben und der Wirklichkeit:
• Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, stellte in einer Presseerklärung anlässlich einer Bundestagsdebatte am 12. Mai 2005 fest, "dass es bei der Umsetzung gerade des SGB IX durch die Rehabilitationsträger und die Bundesländer noch entscheidende Defizite gibt. Beispielhaft sind hier die Bereiche Frühförderung, Servicestellen und Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu nennen, in denen Kostenschiebereien und Kompetenzgerangel von den Verantwortlichen in Ländern und Kommunen und durch die staatsferne Sozialverwaltung gesetzeswidrig auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden."
• In der Bundestagsdebatte selber stellte er noch kritischer fest: "Die meisten Rehabilitationsträger benehmen sich hingegen als sei gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen eine obrigkeitsrechtliche ge- oder verwehrte Gnade. Es ist die Aufgabe von uns allen, die wir politisch verantwortlich sind, noch klarer als bisher zu machen, dass wir hier über gesetzlich verbriefte Ansprüche und Rechte sprechen, ja mehr noch, meine Damen und Herren: Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung sind Bürger- und Grundrechte!"
Bernard Braun, 2.12.2006