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Zeitepochen |
Strukturmerkmale |
Krankenhaus | ||
1924 | ![]() |
"Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten" vom 13. Februar 1924:
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1936 | ![]() |
Durch die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 gab es auch einen Preisstopp für die Krankenhausleistungen mit entsprechendem Ausbaustopp bis Ende des 2. Weltkrieges und auch noch einige Jahre danach.
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1936 | ![]() |
Finanzierung der Kliniken erfolgte bis 1936 im Rahmen der Vertragsfreiheit; danach wurden Preiserhöhungen verboten.
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1948 | ![]() |
Von Juni bis Dezember 1948 Aufhebung der Preisbindung der Krankenhäuser und anschließende Erhöhung der Pflegesätze um 30-40 %. Mit den durch eine Anordnung der Besatzungsmächte wieder eingeführte Preisbindung und Kalkulationsregeln kam es zu nicht kostendeckende Preisen und Finanzierungslücken in großem Umfang.
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1969 | ![]() |
Eröffnung eines anthroposophisch orientierten Krankenhauses in Herdecke bei Witten
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1969 | ![]() |
Einführung der Vorhaltung von Krankenhäusern als öffentliche Aufgabe und der Kompetenz des Bundes, Gesetze zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Pflegesätze erlassen zu können im Artikel 74 Nr. 19a des Grundgesetzes (Möglichkeit zur dualen Finanzierung auf Bundesebene).
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1972 | ![]() |
Das "Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)" vom 29. Juni 1972 regelt die Beziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen neu (u.a. Mix aus staatlicher Investitionsförderung und von den Krankenkassen zu bezahlenden und von den Landesbehörden festgesetzten Pflegesätze). Außerdem Ersatz der bisherigen Planungsautonomie der Krankenhäuser durch die staatliche Krankenhausbedarfsplanung und Einführung des Selbstkostendeckungsprinzip für sparsam wirtschaftende Krankenhäuser (§ 4 des KHG). Hier finden Sie Links zu zahlreichen Original-Dokumenten zum Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)
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1973 | ![]() |
Am 25. Juli 1973 wird in Ergänzung des KHG die Bundespflegesatzverordnung erlassen.
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1981 | ![]() |
Mit dem "Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz (KHKG)" vom 22. Dezember 1981 sollten die schon lange kritisierten Mängel des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beseitigt werden und die Krankenhäuser verstärkt in die Kostendämpfungsbemühungen einbezogen werden (Kritiker sahen aber sofort keines dieser Ziele wirklich erreicht):
Hier finden Sie Links zu zahlreichen Original-Dokumenten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz - KHKG)
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1984 | ![]() |
Mit dem "Krankenhaus-Neuordnungsgesetz (KHNG)" vom 20. Dezember 1984 wird versucht, die Ausgabenentwicklung im Krankenhaus-Bereich zu stoppen, die z. B. durch die seit den 1950er Jahren erfolgte Zunahme der Pflegetage vorangetrieben wurde:
Hier finden Sie Links zu zahlreichen Original-Dokumenten zum Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG)
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1986 | ![]() |
Die neue "Bundespflegesatzverordnung", die am 1. Januar 1986 in Kraft tritt, führt für Krankenhäuser die Möglichkeit einer flexiblen Budgetierung mit Gewinn- und Verlustmöglichkeiten ein. Mit den Pflegesätzen werden aber die Kosten der stationären Versorgung weiterhin pauschal abgedeckt. Hier finden Sie Links zu zahlreichen Original-Dokumenten zum Bundespflegesatzverordnung
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1996 | ![]() |
Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996
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1996 | ![]() |
6. SGB V-Änderungsgesetz 1996:
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1996 | ![]() |
Die neue, ab dem 1. Januar 1996 geltende "Bundespflegesatzverordnung" führte 73 Fallpauschalen und 147 Sonderentgelte ein, mit denen rund 20 % aller Leistungen im Krankenhaus abgedeckt wurden.
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2001 | ![]() |
Gründung des Instituts für das Entgeltsystems im Krankenhaus (InEK) am 10. Mai 2001 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Das Institut soll seine Gesellschafter, also die Spitzenverbände der GKV (damals; heute Spitzenverband Bund), den Verband der privaten Krankenversicherung un die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bei der Einführung und Adjustierung der DRG unterstützen.
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2003 | ![]() |
Das auch noch in künftigen Jahren (2004 und 2007) weiter veränderte oder angepasste "Fallpauschalengesetz" enthält die Eckpunkte der größten strukturverändernden Reform im deutschen Gesundheitswesens:
Hier finden Sie Links zu zahlreichen Original-Dokumenten zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000)
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2008 | ![]() |
Bundestag beschließt am 18.12. 2008 das Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreform-gesetz - KHRG). Dessen wesentlichen Bestimmungen sind:
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