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Zeitepochen |
Strukturmerkmale |
| Koordination im Gesundheitswesen | ||
| 1969 | ![]() |
Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durch die Sozialversicherungsträger, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Länder, Arbeitsgemeinschaften der Sozialhilfeträger und die Hauptfürsorgestellen
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| 1971 | ![]() |
Vorschlag des DKI (Deutsches Krankenhaus-Institut)-Vorstands Eichhorn zur Integration aller ambulanten und stationären Einrichtungen
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| 1971 | ![]() |
Studie des Wirtschafts-Wissenschaftlichen-Instituts (WWI) des DGB "Die Gesundheitssicherung in der Bundesrepublik Deutschland" erschienen, mit Schwerpunkt auf einem lückenlosen Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen und Vorschlag der Einführung des "Medizinisch-Technischen Zentrums" als medizinisch-technischer Gemeinschaftseinrichtung der Kven und Krankenhäuser
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| 1975 | ![]() |
Abschluss einer Empfehlungsvereinbarung am 15. Juli 1975 zwischen den GKV-Spitzenverbänden und der DKG über prästationäre Diagnostik und poststationäre Therapie; u. a. Verpflichtung zur Durchführung von Modellversuchen
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| 1977 | ![]() |
Die mit dem "Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz" eingeführte "Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (KAiG)" war ein erstes Koordinierungsinstrument auf Bundesebene und war eine Art "freiwillige Verhaltenskoordinierung" (Frerich/Frey, Band 3: 270), die einmal jährlich Empfehlungen insbesondere über die Veränderung der ärztlichen Gesamtvergütung und die Arzneimittelhöchstbeträge abgab. Kritiker aus dem Ministerialbereich warfen der KAiG aber vor, meist nur "Leerformeln" produziert zu haben.
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| 1982 | ![]() |
Vorlage eines "Erfahrungsberichts" der Bundesregierung über die Steuerungswirksamkeit der KAiG (BT-Drs. 9/1300)
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