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Zeitepochen |
Strukturmerkmale |
Kodifizierung der Sozialversicherung | ||
1911 | ![]() |
Nach einer seit 1903 laufenden Diskussion über eine Zusammenfassung der Versicherungen oder zumindest einer Verbindung von Kranken- und Unfallversicherung, kam es zwar nicht zu organisatorischen Lösungen, aber nach der 1908 erfolgenden Veröffentlichung von auch sofort massiv von den einzelnen Sozialversicherungsträgern kritisierten "Grundzügen" zur Verabschiedung der "Reichsversicherungsordnung (RVO)" am 19. Juli 1911, die in zunächst 1.805 Paragraphen das Recht der drei Hauptsäulen der Sozialversicherung in einem in sechs Bücher (Gemeinsame Vorschriften für alle Zweige, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, Rechtliche Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten, Verfahren) gegliederten Gesetzbuch zusammenstellte. Wichtige strukturelle Bestimmungen der RVO:
Der mit der RVO verbundene Verrechtlichungsschub der Krankenversicherung lässt sich u.a. quantitativ daran ablesen, dass zu den zuvor für sie existierenden 87 Paragraphen 280 hinzu kamen.
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1914 | ![]() |
Inkrafttreten der "Reichsversicherungsordnung" (RVO) am 1. Januar 1914
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1934 | ![]() |
Das "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" vom 5. Juli 1934 verfolgte das zunächst harmlos oder sogar berechtigt wirkende Ziel "die Zersplitterung und Unübersichtlichkeit in der Sozialversicherung zu beseitigen und durch eine einheitliche Zusammenfassung ihre Leistungsfähigkeit zu stärken" (Präambel des Gesetzes). Neben der Zusammenlegung von Kassen und der Zusammenlegung von parallelen Aktivitäten der Krankenkassen und Landesversicherungsanstalten (LVAen) erfolgte aber ein tiefgreifender personeller und organisatorischer Umbau. Dies bedeutete konkret die endgültige Entfernung jüdischer und sozialdemokratischer Beschäftigten, die Abschaffung der Sozialwahlen zur Selbstverwaltung und stattdessen die Einsetzung eines "Leiters". In den ihnen zur Seite gestellten "Beiräten" saßen bestellte "Betriebsführer" und Arbeitnehmervertreter aus der "Deutschen Arbeitsfront". De facto kontrollierten die LVAen durch die Übertragung von "Gemeinschaftsaufgaben" an sie die Krankenkassen.
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1952 | ![]() |
Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung u.Arbeitslosenversicherung wird gegründet und bleibt bis 2004 bestehen; Nachfolger ist die Bundesagentur für Arbeit
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1970 | ![]() |
Beschluss des Bundeskabinetts vom 19. März 1970 zu einer "Kodifizierung eines Sozialgesetzbuches", in dem "auf der Grundlage der sozialen Wertentscheidungen des Grundgesetzes...(das) Ziel angestrebt wird, das Sozialrecht für die Bevölkerung überschaubarer zu machen und seine Durchführung für die Verwaltung zu vereinfachen." Einsetzung einer Sachverständigenkommission
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1975 | ![]() |
Erstes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB I) vom 11. Dezember 1975
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1976 | ![]() |
Viertes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung" vom 23. Dezember 1976 (u.a. Neukodifikation des Selbstverwaltungsrechtes)
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1977 | ![]() |
Zusammenfassung der Vorschriften über und für die Selbstverwaltung im IV. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV) ab dem 1. Juli 1977
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1978 | ![]() |
Inkrafttreten des "SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung", das u.a. das Selbstverwaltungsrecht für die Sozialversicherungsträger enthält.
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1980 | ![]() |
SGB X - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung zu Verwaltungsverfahren und Datenschutz
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1991 | ![]() |
Sozialgesetzbuch Teil VIII. (Kinder- und Jugendhilferecht) wird fertiggestellt
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1996 | ![]() |
Sozialgesetzbuch Teil VII. (Unfallversicherung) wird fertiggestellt
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2003 | ![]() |
3. SGB VI-Änderungsgesetz:
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2009 | ![]() |
Am 1. Januar 2009 erfolgt die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie des Fakultativprotokolls. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge für Deutschland verbindlich.
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