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Zeitepochen |
Strukturmerkmale |
GKV-Finanzierung | ||
1931 | ![]() |
In der Notverordnung vom 5. Juni 1931 wurde den Krankenkassen das Recht genommen, die Beiträge autonom festzusetzen.
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1933 | ![]() |
Rückkehr vom Umlageverfahren zum Anwartschaftsdeckungsverfahren in der GRV
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1938 | ![]() |
Die "Verordnung" vom 14. April 1938 schrieb den Sozialversicherungsträgern vor, fast drei Viertel ihres Vermögens in Reichs- oder Staatsanleihen anzulegen. Dies trug dazu bei, dass die Sozialversicherung nach 1945 materiell ausgelaugt war.
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1941 / 42 | ![]() |
Ablösung des Beitragsmarkenverfahrens durch das Lohnabzugsverfahren
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1948 | ![]() |
In der Währungsreform in den Westzonen vom 20. Juni 1947 wurden das Vermögen, die Beiträge und die Leistungen der Sozialversicherung abweichend eins zu eins umgetauscht (ansonsten zehn zu eins). Damit entstanden politisch gewollt finanzielle Startnachteile.
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1978 | ![]() |
Der bisherige Pauschalbetrag der Rentenversicherungsträger an die Krankenversicherung wird mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz vom 25. Juli 1978 durch einen individuellen Beitrag der Rentner aus seinen Einkünften ersetzt und damit die Rente beitragspflichtig. Dies soll teilweise durch einen Zuschuss zur Rente kompensiert werden. Die individuelle Beitragspflicht tritt ab dem 1. Januar 1983 in Kraft.
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1981 | ![]() |
Das "Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982" vom 1. Dezember 1981 brachte eine grundlegende Umgestaltung des Beitragsrechts der Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR):
Hier finden Sie Links zu zahlreichen Original-Dokumenten zum Rentenanpassungsgesetz 1982 (RAG)
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1999 | ![]() |
Das "Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse" vom April 1999 enthält u.a. folgende, für die GKV relevante Punkte:
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1999 | ![]() |
Haushaltssanierungsgesetz:
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2001 | ![]() |
"Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz":
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2008 | ![]() |
Bundesversicherungsamt gibt am 13. Mai 2008 die rund 80 Krankheiten bekannt, die ab 1. Januar 2009 für höhere Ausgleichzahlungen im RSA berücksichtigt werden.
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2008 | ![]() |
Vorlage eines Berechnungsverfahrens für den neuen, morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MRSA) am 3. Juli 2008 durch das Bundesversicherungsamt.
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2009 | ![]() |
Start der Finanzierung der GKV aus dem so genannten Gesundheitsfonds
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