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Zeitepochen |
Strukturmerkmale |
| Einnahmebelastung der GKV | ||
| 1984 | ![]() |
u.a. durch das "Vorruhestandsgesetz" vom 13. April 1984 (befristet bis 1988) wurde die Lebensarbeitszeit mit dem so genannten Vorruhestand ab 58 Jahre verkürzt, was u.a. auf die Einnahmeseite der Sozialversicherungen mindernd einwirkte; davor wirkte bereits die so genannte "59er-Regelung"
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| 1985 | ![]() |
Mit dem "Beschäftigungsförderungsgesetz" vom 26. April 1985 wurden bei Arbeitsverhältnissen befristete Arbeitsverträge, der Einsatz von Leiharbeitskräften, Einschnitte in das Kündigungsrecht und Einschränkungen bei den Sozialplänen ermöglicht und eine Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ermöglicht; dies hatte wiederum Auswirkungen auf die Einnahmeseite der Sozialversicherungssysteme
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| 2002 | ![]() |
Erstes und zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und II):
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