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Kassenwettbewerb


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Gutachten zur Gesundheitsreform fordert mehr echten Wettbewerb

Artikel 0371 Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen ist nötig und möglich. Das zeigt ein Gutachten namhafter Wissenschaftler, das der AOK-Bundesverband in Auftrag gegeben hat. Es enthält neben Vorschlägen für praktische und schnell umsetzbare Regelungen sogar Formulierungen für die nötigen gesetzlichen Änderungen. In der 101 Seiten umfassenden Untersuchung haben die Wissenschaftler Prof. Dieter Cassel, Dr. Stefan Greß und Prof. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen, Prof. Ingwer Ebsen von der Universität Frankfurt sowie Sabine Schulze und Dr. Klaus Jacobs vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) die bisherigen Wettbewerbsinstrumente in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert und daraus Empfehlungen erarbeitet, um kurzfristig den Wettbewerb vor zwischen den Leistungserbringern zu verstärken. Die Autoren machen konkrete Vorschläge, welche Gesetzesänderungen notwendig sind, damit ein so genannter Vertragswettbewerb zwischen Kassen und Leistungserbringern um qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgungsformen rasch in Gang kommen kann.

Die Wissenschaftler halten in ihrem Gutachten fest, dass in den vergangenen Jahren der Gesetzgeber zwar eine Vielzahl von Einzelschritten hin zu mehr Wettbewerb gemacht hat, diese Schritte aber in sich nicht schlüssig und nicht aufeinander abgestimmt waren. Das gelte auch für den bisherigen Entwurf der Gesundheitsreform. "All die guten Vorschläge können nicht verwirklicht werden mangels Geld", kritisierte Gesundheitökonom Wasem in Berlin. Als dringend ergänzungsbedürftig bezeichnete AOK-Chef Ahrens deshalb die im bisherigen Reformentwurf enthaltenen Finanzierungsregelungen. So sei zwar vorgesehen, die niedergelassenen Ärzte künftig abhängig von der Krankheitshäufigkeit der Patienten zu vergüten. Aber es fehlten die entsprechenden Regelungen für einen krankheitsorientierten Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen.

• Die Wissenschaftlergruppe schlägt vor, die Möglichkeiten für Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern wie etwa niedergelassenen Ärzten oder Kliniken auszubauen. Mit solchen Einzelverträgen sollen medizinische Behandlungen, die bislang in Kollektivverträgen vereinbart werden, nach anderen Regeln und Anforderungen vergütet werden, wie das bisher bei der so genannten Integrierten Versorgung möglich ist.
• Außerdem plädieren die Forscher dafür, diese Selektivverträge nicht nur dann zuzulassen, wenn damit ambulante und stationäre Versorgung miteinander stärker verzahnt werden.Vielmehr sollen Selektivverträge nach den Regeln der Integrierten Versorgung auch ausschließlich mit Krankenhäusern oder mit Gruppen von niedergelassenen Haus- oder Fachärzten erlaubt werden.
• In der Arzneimittelversorgung sollen die Kassen ebenfalls mehr Handlungsfreiheit erhalten. Sie sollen künftig direkt mit den Pharmaherstellern aushandeln, zu welchem Preis ihre jeweiligen Versicherten die Präparate bekommen.

Hier finden Sie die 101seitige Langfassung: Weiterentwicklung des Vertragswettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung - Vorschläge für kurzfristig umsetzbare Reformschritte

Gerd Marstedt, 6.12.2006